Erklärung zur Barrierefreiheit
Der supodo manager ist die Verwaltungsoberfläche für Vereine und Veranstalter: Hier werden Organisationen, Veranstaltungen und Kurz-Links angelegt und gepflegt. supodo ist bestrebt, ihn für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Fähigkeiten oder Technik. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, und die europäische Norm EN 301 549. Diese Erklärung gilt für den supodo manager selbst. Die Anmeldung läuft über auth.supodo.com; dafür gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit auf supodo.com.
supodo besteht aus mehreren Produkten. Jedes hat eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit, weil die Produkte unterschiedlich weit sind. Eine Übersicht findest du auf supodo.com: Erklärung zur Barrierefreiheit auf supodo.com.
Stand der Barrierefreiheit
Der supodo manager ist mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise konform. „Teilweise konform“ bedeutet, dass einige Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Die automatisierte Prüfung meldet auf allen geprüften Ansichten – angemeldet wie nicht angemeldet – null Verstöße. Wir sagen trotzdem nicht „vollständig konform“, und zwar aus zwei sachlichen Gründen. Erstens deckt eine automatisierte Prüfung nur einen Teil der Anforderungen ab: Ob eine Rückmeldung von einem Screenreader auch verständlich angesagt wird, kann keine Maschine beurteilen. Zweitens ist uns ein Punkt bekannt, den die Prüfung erst bei schmaler Bildschirmbreite gefunden hat. Beides steht unten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es zu einzelnen Einschränkungen kommen. Bekannt sind derzeit:
- Auf der Übersicht werden gelöschte Organisationen abgeblendet dargestellt. Dadurch erreicht die Kennzeichnung „Gelöscht“ nur etwa 3,0:1 statt der geforderten 4,5:1. Betrifft WCAG 1.4.3. Die Farben selbst sind in Ordnung; es ist die Abblendung der ganzen Karte, die den Wert drückt.
- Die Textfassung „Leichte Sprache“ ist noch in Arbeit und steht noch nicht zur Verfügung. Verfügbar sind die Fassungen „Standard“ und „Einfache Sprache“.
- Einzelne neuere Ansichten werden noch gegen die WCAG 2.2 AA geprüft und nachgebessert.
Noch nicht geprüft
Die folgenden Punkte lassen sich nicht maschinell beurteilen. Sie wurden noch nicht mit echten Hilfsmitteln getestet, deshalb sagen wir dazu nichts zu:
- Ob eine Fehlermeldung im Formular von einem Screenreader so angesagt wird, dass das betroffene Feld auffindbar ist – und ob Rückmeldungen nach dem Speichern überhaupt angesagt werden.
- Ob sich die Oberfläche bei 400 % Vergrößerung nutzen lässt. Dass jede Ansicht bei 320 und 375 Pixeln Breite ohne seitliches Scrollen auskommt, ist seit dem 08.08.2026 automatisiert geprüft; echte Vergrößerung im Browser vergrößert aber auch den Text und ist damit ein anderer Fall.
- Wie Screenreader die Seitenleiste, das Konto-Menü, die Benachrichtigungen und die Schnellsuche ankündigen – die Tastaturbedienung dieser Elemente ist bereits automatisiert geprüft, die Verständlichkeit der Ansage nicht.
- Ob die Alternativtexte zu Bildern wirklich beschreiben, was zu sehen ist. Diese Texte geben die Veranstalter selbst ein; sie erscheinen anschließend auch auf den öffentlichen Seiten.
Wie wir geprüft haben
Diese Erklärung beruht auf einer internen Selbstbewertung. Grundlage sind eine vollständige Quelltext-Prüfung vom 30.06.2026 mit berechneten Kontrastwerten, eine Nachbesserung vom 02.07.2026, bei der alle 15 damals offenen Punkte behoben wurden, sowie eine automatisierte Prüfung mit axe-core 4.12 und Playwright 1.61 über den Regelsatz WCAG 2.0/2.1/2.2 auf Stufe A und AA – ohne abgeschaltete Prüfregeln und ohne ausgenommene Seitenbereiche, zuletzt am 08.08.2026 und zusätzlich bei 375 Pixeln Bildschirmbreite. Am 14.08.2026 wurde der Regelsatz um vier Regeln erweitert, die das Prüfwerkzeug nur als „gute Praxis“ führt; dagegen sind bisher nur die Seiten vor der Anmeldung erneut geprüft. Eine Prüfung mit Screenreadern und eine externe Begutachtung haben nicht stattgefunden.
Was wir als Nächstes tun
Als Nächstes stehen die Prüfungen an, die eine Maschine nicht übernehmen kann: ein Durchgang mit Screenreadern über Formulare, Dialoge, Seitenleiste und Schnellsuche sowie eine Prüfung bei starker Vergrößerung. Dazu kommen die Darstellung der gelöschten Organisationen und ein erneuter Durchlauf der angemeldeten Ansichten gegen den erweiterten Regelsatz. Danach folgt die Textfassung „Leichte Sprache“. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich der Stand ändert.
Feedback und Kontakt
Sind dir Barrieren aufgefallen oder brauchst du Inhalte in einem barrierefreien Format? Bitte melde dich – wir antworten innerhalb von zwei Wochen und nutzen dein Feedback, um besser zu werden. accessibility@supodo.com
Marktüberwachungsstelle
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bekommst du keine Rückmeldung, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de
Stand dieser Erklärung: 07.10.2026